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Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ und zur Entfristung des Kinderzuschlags

Vom 18.12.2007, verkündet in BGBl I Jahrgang 2007 Nr. 67 vom 22.12.2007.

Hier ist das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ und zur Entfristung des Kinderzuschlags im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/6596)

A. Ziel

In Deutschland besteht ein erheblicher Mangel an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren, wobei es zwischen den Ländern trotz des unstrittig bestehenden Bedarfs erhebliche Unterschiede gibt, die auch durch die Anstrengungen der letzten Jahre nicht beseitigt werden konnten. Nach übereinstimmender Auffassung von Bund und Ländern wird für ein bedarfsgerechtes Angebot eine bundesweit durchschnittliche Versorgungsquote von 35 Prozent zu Grunde gelegt. Aufbauend auf dem Ausbaustand für 2010 nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz sind noch zusätzlich 300 000 Plätze bis 2013 zu schaffen, die erhebliche finanzielle Investitionen erfordern.

B. Lösung

Der Bund richtet noch 2007 ein Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau" ein, durch das der Bund sichtbar die Finanzierung der notwendigen Investitionen im ganzen Bundesgebiet ermöglicht. Durch die Bereitstellung des gesamten Bundesanteils im Jahr 2007 wird bei Kommunen und Bürgern das für einen unverzüglichen Ausbau erforderliche Vertrauen geschaffen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/6596 09.10.2007 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
16/6816 24.10.2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze